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Profil - Zahlen & Fakten

Die Bürgschaftsbank in Zahlen

Die Bürgschaftsbank Saarland hat im Jahr 2023 viele Bürgschaften und Garantien der Wirtschaft im Saarland zur Verfügung gestellt

Die Zahlen auf einen Blick

  • Anzahl genehmigter Bürgschaften und Garantien

    39
  • Bürgschaften

    7.095 TEUR
  • Garantien

    2.065 TEUR
  • Existenzgründungen gesamt

    22
    • Anteil Neugründungen und Nachfolge vom Bürgschaftsvolumen

      66,6 %

Wirtschaftszweige

  • Handwerk

    1.551 TEUR
  • Handel

    2.209 TEUR
  • Industrie

    563 TEUR
  • Gastgewerbe

    210 TEUR
  • Dienstleistung

    3.485 TEUR
  • Freie Berufe

    852 TEUR
  • Landwirtschaft

    290 TEUR

Genehmigungen nach Bankengruppen

  • Sparkassen

    62 %
  • Genossenschaftsbank

    32 %
  • Privatbanken

    6 %
  • Weitere

    0%

Häufig gestellte Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder kreditnehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmen übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und erfolgversprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normallfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen "Bürgschaft direkt" können im Saarland auch direkt an die Bürgschaftsbank Saarland gerichtet werden.

Können hinsichtlich der Bürgschaftsbedingungen nachträglich Änderungen vorgenommen werden?

Nachträgliche Änderungen (z. B. Austausch oder Freigabe von Kreditsicherheiten) können unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und gegen eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 0,25% der aktuellen Bürgschaftshöhe, in Anspruch genommen werden. Der Mindestbetrag beträgt 100,00 Euro.

Warum kann eine Ausfallbürgschaft sinnvoll sein?

Kreditinstitute haben in der Regel Schwierigkeiten, einem Kreditantrag zu entsprechen, wenn sie hierfür keine Sicherheiten erhalten können, die ihren Beteiligungsrichtlinien entsprechen. Diese Sicherheitslücke kann durch die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland geschlossen werden.

Wann ist ein Bürgschaftsantrag rechtzeitig gestellt?

Da die Bürgschaftsbank nicht nachträglich das Risiko, das ein Kreditgeber bereits durch eine Kreditzusage eingegangen ist, übernehmen kann, ist ein Bürgschaftsantrag vor Unterzeichnung des Vertrages bezüglich des zu verbürgenden Kredites zu stellen.

Ausnahme:
Die Ablösung einer bereits bestehenden, nicht betriebsgerechten (z. B. zu kurzfristigen) Investitionsfinanzierung durch eine neue, betriebsgerechte Finanzierung kann verbürgt werden, wenn der erste Bilanzausweis der finanzierenden Maßnahme nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Was bedeutet es, dass ein zu verbürgender Kredit "wirtschaftlich vertretbar" sein muss?

Die Bürgschaftsbank kann durch ihre Bürgschaften die zu einer Krediteinräumung fehlenden banküblichen Sicherheiten ersetzen, nicht jedoch den Kreditgeber von dem Risiko einer unzureichenden Bonität des Antragstellers entlasten. Daher ist es erforderlich, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers geordnet und seine Zukunftsaussichten positiv sind.

Können im Zeitablauf für verschiedene Maßnahmen jeweils erneut Ausfallbürgschaften beantragt werden?

Ja, bis zu dem Bürgschaftsbetrag (derzeit TEUR 1.000, bei Bürgschaft ohne Bank TEUR 150) der zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung nicht überschritten werden darf.

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